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Pflegegrad 1 – Debatte über Abschaffung und Kürzungen

Ältere Frau spricht lächelnd mit Pflegekraft – symbolisch für Unterstützung im Alltag bei Pflegegrad

Die Pflegekassen stehen unter Druck: Zum 1. Januar 2025 ist der Beitragssatz der Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent gestiegen, die Politik ringt um dauerhaft tragfähige Finanzen. Parallel hat das Bundesgesundheitsministerium am 7. Juli 2025 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ gestartet, die bis Jahresende Reform-Eckpunkte liefern soll – mit Fokus auf Finanzierbarkeit, ambulante Pflege und weniger Bürokratie. In dieser Gemengelage rückt Pflegegrad 1 (PG 1) in den Mittelpunkt: Arbeitgeber und private Krankenversicherer wollen hier kürzen, Kritiker warnen vor Folgekosten.

Was Pflegegrad 1 leistet

PG 1 ist der Einstiegsgrad der Pflegeversicherung und richtet sich an Männer und Frauen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es hier nicht. Stattdessen stehen niedrigschwellige Hilfen zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
    Zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag (z. B. Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zugelassener Pflege-/Betreuungsdienste, anerkannte Alltags-Hilfen nach Landesrecht). In PG 1 darf der Entlastungsbetrag ausnahmsweise auch für körperbezogene Hilfen eines Pflegedienstes eingesetzt werden (z. B. Hilfe beim Duschen). Abrechnung immer per Erstattung gegen Belege bei der Pflegekasse; nicht verbrauchte Monatsbeträge werden weitergeschoben und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat
    Etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich, darüber hinausgehende Kosten trägt der Versicherte selbst. Erstattung ist möglich.
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme
    Für kleine Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern (z. B. Haltegriffe, barrierearme Anpassungen im Bad). Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einer Wohnung ist eine Addierung bis 16.720 € möglich.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse
    Individuelle Beratung durch die Pflegekasse (auf Wunsch mit Versorgungsplan) und kostenlose Schulungen für Angehörige, auf Wunsch auch zu Hause oder digital.

Einordnung: Die genannten Beträge und Regeln ergeben sich aus der BMG-Leistungsübersicht 2025 und dem BMG-Onlineratgeber

Wer kürzen will

Der Arbeitgeberverband BDA fordert eine nach Pflegegraden gestaffelte Karenzzeit: Im ersten Jahr nach Einstufung soll die Pflegeversicherung – abgesehen von Beratung, Schulungen und Wohnumfeld-Zuschüssen – zunächst keine Leistungen zahlen. Begründung: Konzentration auf Fälle mit längerer Verweildauer, die BDA rechnet bei passender Ausgestaltung mit Einsparungen um 6 Mrd. € pro Jahr.

Der PKV-Verband will PG 1 konsequent auf Prävention zuschneiden und den Entlastungsbetrag streichen; Leistungen sollen sich auf Beratung, Kurse, Hilfsmittel und Wohnanpassung konzentrieren. Der Verband verweist auf ein Einsparpotenzial von rund 1,2 Mrd. € jährlich.

Was Befürworter als Argument anführen

Befürworter sehen in PG 1 keine „echte“ Pflegebedürftigkeit, sondern frühe Einschränkungen, bei denen Geldleistungen Fehlanreize setzen könnten. Als Kronzeuge dient häufig Medicproof: Eine Auswertung mit Gutachterbefragung zeigt, dass PG-1-Versicherte fast ausnahmslos zu Hause leben, die Erwartung oft auf finanzielle Unterstützung gerichtet ist – und ein erheblicher Anteil der Gutachter die Notwendigkeit von Leistungen in Pflegegrad 1 grundsätzlich in Frage stellt.

Gegenargumente

Sozialverbände warnen vor Lücken im Alltag: Der Entlastungsbetrag finanziert haushaltsnahe Hilfe, stundenweise Betreuung oder Fahrdienste – also genau die Unterstützung, die Angehörige entlastet und Verschlechterungen verhindern kann. Der VdK kritisiert die Erhöhung auf 131 € sogar als „zu gering“ und wendet sich erst recht gegen eine Streichung. Die BAGSO mahnt, die Reform dürfe nicht auf Kürzungen verengt werden, gefragt sei eine vorausschauende, präventive Ausrichtung.

Was eine Kürzung bedeuten würde

Würde die Linie von BDA/PKV Gesetz, verlöre der Versicherte in PG 1 seine laufende Geldleistung. In einem Karenzjahr gäbe es zunächst gar keine Zahlungen (außer Beratung / Kurse / Wohnumfeld-Zuschüsse). Das würde Eigenanteile erhöhen – genau in der Phase, in der kleine Hilfen die Selbstständigkeit stabilisieren sollen. Gegner halten dagegen: Einsparungen am Einstieg führen leicht zu späteren Einstufungen in höhere Pflegegrade – und damit teurerer Versorgung. Ob der Spareffekt unterm Strich trägt, ist offen.

Wie viele sind in Pflegegrad 1 eingestuft?

  • Soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung (SPV): 863.672 Personen (15,31 % aller Leistungsbezieher).
  • Private Pflege-Pflichtversicherung (PPV): 31.247 Personen (8,3 % Anteil innerhalb der PPV).
  • SPV + PPV zusammen: rund 894.900 Personen mit PG 1 am 31.12.2024.

Stand des politischen Prozesses

Die Bund-Länder-AG arbeitet an Eckpunkten bis Ende 2025, konkrete Beschlüsse zur Abschaffung oder Aussetzung von Pflegegrad 1 liegen aber noch nicht vor. Fakt ist: Die heutigen PG-1-Leistungen inklusive 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel und 4.180 € Wohnumfeld-Zuschuss sind spürbare Entlastungen – und sollten von Anspruchsberechtigten genutzt werden.