Das Rentenalter in Deutschland steigt seit Jahren schrittweise an und liegt im Jahr 2025 bei 66 Jahren und 2 Monaten für die Regelaltersrente. Doch wer genau kann in diesem Jahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, und welche Bedingungen gelten dabei?
Durchschnittliches Renteneintrittsalter in Deutschland
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter betrug im Jahr 2023 in Deutschland 64,4 Jahre. Etwa ein Viertel der neuen Renten wurde jedoch mit Abschlägen versehen, da diese Rentner bereits vor Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gingen. Genau deshalb ist es wichtig, das persönliche Renteneintrittsalter zu kennen und rechtzeitig zu planen, um Abschläge zu vermeiden.
Regelaltersgrenze im Jahr 2025
Im Jahr 2025 erreichen Versicherte, die 1959 geboren wurden, die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten. Das bedeutet, dass diese Personen erstmals im Jahr 2025 ihre reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wann genau diese Regelaltersgrenze erreicht wird (die erste Rentenzahlung erfolgt jeweils im Folgemonat):
| Geburtsjahr | Geburtsmonat | Monat der erreichten Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| 1958 | November | Januar 2025 |
| 1958 | Dezember | Februar 2025 |
| 1959 | Januar | März 2025 |
| 1959 | Februar | April 2025 |
| 1959 | März | Juni 2025 |
| 1959 | April | Juli 2025 |
| 1959 | Mai | August 2025 |
| 1959 | Juni | September 2025 |
| 1959 | Juli | Oktober 2025 |
| 1959 | August | November 2025 |
| 1959 | September | Dezember 2025 |
Beginn der Rentenzahlung
Die erste Rentenzahlung erfolgt nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 1 SGB VI immer im Monat nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Konkret heißt das: Wer beispielsweise im März 2025 die Regelaltersgrenze erreicht, erhält seine erste Rentenzahlung ab April 2025.
„Besonders langjährig Versicherte“ früher in Rente
Wer im Jahr 2025 nach 45 Beitragsjahren („besonders langjährig Versicherte“) abschlagsfrei früher in Rente gehen möchte, muss die entsprechende Altersgrenze erfüllen. Diese liegt für den Jahrgang 1960 bei 64 Jahren und 4 Monaten und steigt für den Jahrgang 1961 auf 64 Jahre und 6 Monate an. Folgende Personen können somit 2025 abschlagsfrei früher in Rente gehen:
| Geburtsjahr | Geburtsmonat | Monat des Rentenbeginns (45 Jahre Beitragszeit) |
|---|---|---|
| 1960 | September | Januar 2025 |
| 1960 | Oktober | Februar 2025 |
| 1960 | November | März 2025 |
| 1960 | Dezember | April 2025 |
| 1961 | Januar | Juli 2025 |
| 1961 | Februar | August 2025 |
| 1961 | März | September 2025 |
| 1961 | April | Oktober 2025 |
| 1961 | Mai | November 2025 |
| 1961 | Juni | Dezember 2025 |
Jahrgang mit Renteneintritt bei 65 Jahren
Alle Versicherten, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, erreichen als besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren das abschlagsfreie Rentenalter, das ist auch das aktuelle Ende der Staffelung.
Persönliches Renteneintrittsalter einsehen
Das persönliche Renteneintrittsalter findet sich auf der jährlichen Renteninformation oder Rentenauskunft, die die Deutsche Rentenversicherung an jeden Versicherten verschickt. Dort werden der frühestmögliche und reguläre Rentenbeginn sowie die voraussichtliche Rentenhöhe angegeben. Wer diese Information aktuell nicht vorliegen hat, kann sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder online abrufen.
Frühzeitige Beratung empfehlenswert
Um sicherzustellen, dass der Rentenbeginn reibungslos abläuft und um alle individuellen Fragen zu klären, empfiehlt sich frühzeitig ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung gibt verbindliche Auskünfte zum individuellen Renteneintritt und den notwendigen Formalitäten – parallel kann man sich auch an Sozialverbände etc. wenden, die hierzu ebenfalls beraten.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales
